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Krankenschreibung und Medikamente vom Notdienst – Ihre Fragen beantwortet

Krankenschreibung und Medikamente vom Notdienst

Zum Schluss unserer Blog-Serie möchten wir noch einige häufige Fragen rund um den ärztlichen Bereitschaftsdienst klären – insbesondere zum Thema Krankschreibung (Attest) und Medikamentenversorgung durch den Notdienst, da dies oft unklar ist. Hier ein kleiner FAQ-Bereich:

Kann der ärztliche Bereitschaftsdienst eine Krankschreibung ausstellen?

Ja. Wenn Sie vom Bereitschaftsarzt behandelt werden (sei es per Hausbesuch oder in der Bereitschaftspraxis) und dieser feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann er Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Diese gilt wie eine vom Hausarzt ausgestellte Krankmeldung. Beispielsweise wenn Sie sich am Sonntag mit Grippe krankschreiben lassen, bekommen Sie ein Attest, das Sie dem Arbeitgeber vorlegen können. Heutzutage wird oft eine elektronische AU (eAU) direkt an die Krankenkasse übermittelt, aber Sie erhalten auch einen Ausdruck für den Arbeitgeber.

Beachten Sie: Falls die Krankmeldung über das Wochenende hinausgeht, ist es üblich, dass Ihr Hausarzt die weitere Krankschreibung übernimmt – das heißt, der Notdienstarzt gibt Ihnen vielleicht 2–3 Tage, und falls Sie länger ausfallen, gehen Sie Montag/Dienstag zum Hausarzt zur Verlängerung.

Muss ich etwas Besonderes tun, um eine Krankschreibung vom Notdienst zu bekommen?

Eigentlich nicht. Schildern Sie einfach ehrlich Ihre Symptome. Wenn der Arzt der Meinung ist, Sie sollten besser ein paar Tage zuhause bleiben, wird er unaufgefordert eine AU anbieten oder auf Nachfrage ausstellen. Haben Sie keine Scheu zu sagen, dass Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen – das ist vollkommen legitim, und die Ärzte kennen diese Anliegen.

Was Sie vermeiden sollten: den Notdienst nur zu rufen, um eine Krankschreibung zu erhalten, obwohl Sie sich eigentlich ganz okay fühlen. Das wäre Missbrauch des Systems. (Leider kommt das vor – manche möchten ein verlängertes Wochenende und rufen den Notdienst für ein Attest. Davon ist dringend abzuraten, da es Kapazitäten bindet und unethisch ist. Zudem durchschauen Ärzte so etwas meistens.)

Fazit: Brauchen Sie aufgrund echter Krankheit eine AU, bekommen Sie sie vom Notdienst.

Stellt der Notdienst Rezepte für Medikamente aus?

Ja, auf jeden Fall. Der Bereitschaftsarzt kann alle gängigen Medikamente verordnen, die für Ihre akute Behandlung erforderlich sind. Das umfasst z.B. Antibiotika, Schmerzmittel in höherer Dosierung, Asthmasprays, Insulin, Herzmedikamente oder was immer im Notfall nötig ist. Sie erhalten ein Kassenrezept, das Sie in jeder Apotheke einlösen können (am Wochenende dann natürlich in einer Notdienst-Apotheke).

Tipp: Fragen Sie den Arzt, welche Apotheke in der Nähe geöffnet hat – oft haben die Ärzte eine Liste bereit oder wissen es aus Erfahrung. Es ist übrigens auch möglich, dass der Arzt gleich etwas verabreicht: z.B. eine erste Antibiotika-Dosis als Saft für ein Kind, oder ein Schmerzmittel als Tablette vor Ort, damit Sie die Zeit bis zur Apotheke überbrücken können.

Was ist mit Folgerezepten für Dauermedikamente?

Das ist ein Graubereich. Im Notdienst werden Folgeverordnungen (also z.B. Bluthochdrucktabletten, die Ihnen ausgegangen sind) nur in Ausnahmefällen ausgestellt. Prinzipiell ist es Aufgabe des Patienten, sich rechtzeitig um Nachschub zu kümmern während der normalen Zeiten. Aber es kann jedem passieren, mal am Wochenende festzustellen, dass ein wichtiges Medikament alle ist. In solchen Fällen dürfen Sie natürlich den Notdienst kontaktieren. Häufig wird man Ihnen dann ein kleines Rezept (kleine Packung) geben, die bis Montag reicht, mit der Bitte, den Rest über den Hausarzt zu regeln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, insbesondere wenn man regelmäßig Medikamente braucht, immer rechtzeitig neue Rezepte zu organisieren, damit man gar nicht erst in diese Lage kommt.

Kostet das Rezept oder Medikament am Wochenende extra?

Nein. Sie zahlen in der Notdienst-Apotheke die üblichen Rezeptgebühren wie sonst auch (z.B. 5€ bis 10€ Zuzahlung je nach Medikament, falls Sie nicht befreit sind). Der Ärztliche Notdienst selbst verlangt kein Geld für die Ausstellung eines Rezepts. Manche Apotheken berechnen nachts einen kleinen Nachtzuschlag (dürfen sie nach 21 Uhr), aber das liegt im niedrigen einstelligen Euro-Bereich.

Kann der Notdienst Überweisungen oder ähnliche Dinge ausstellen? 

Ja, wenn es akut relevant ist. Beispiel: Sie haben am Wochenende etwas am Auge, der Bereitschaftsarzt ist aber Internist und meint, ein Augenarzt müsse am nächsten Tag draufschauen – dann kann er Ihnen eine Überweisung für den Facharzt ausstellen, damit Sie Montag schneller drankommen. Gleiches gilt für Laborüberweisungen oder Röntgenüberweisungen, falls er etwas abklären will. Diese Überweisungen können Sie dann in der Woche nutzen. Auch hier gilt: was akut sinnvoll ist, wird gemacht. Aber erwarten Sie keine „Wunschüberweisungen“ für Check-Ups etc.

Bekomme ich im Notdienst auch Beratung und Tipps?

Unbedingt. Der Bereitschaftsarzt wird Ihnen immer erklären, was er denkt, was Sie haben, und wie Sie sich weiter verhalten sollen. Sie können Fragen stellen, genau wie beim normalen Arzt. Nutzen Sie das Gespräch, um Unklarheiten zu beseitigen („Was sollte ich tun, wenn es schlimmer wird?„, „Darf ich morgen arbeiten gehen?„, „Wie nehme ich das Medikament genau ein?„). Gerade weil viele Patienten den Bereitschaftsdienst nicht kennen, sind sie manchmal unsicher – aber Sie können alles ansprechen. Der Arzt wird Sie beispielsweise darauf hinweisen, falls Sie in ein paar Tagen zur Kontrolle zum Hausarzt sollen, oder was Alarmzeichen sind, die einen erneuten Arztbesuch nötig machen.

Ist der Bereitschaftsdienst anonym? Bekommt mein Hausarzt etwas mit?

In der Regel fragt der Notdienst nicht explizit nach Ihrem Hausarzt, aber durch die Versichertenkarte landet die Abrechnung bei der Kasse. Ihr Hausarzt erfährt nicht automatisch von Ihrem Notdienstbesuch. Sie können es ihm aber beim nächsten Termin erzählen, was auch sinnvoll ist, damit er über Ihre Zwischenfälle Bescheid weiß. In manchen Fällen schreibt der Notdienstarzt einen kleinen Bericht und gibt ihn Ihnen mit, den Sie dann Ihrem Hausarzt zeigen können – insbesondere wenn er eine Therapie angefangen hat, die weitergeführt werden soll. Datenschutz wird beachtet: Ohne Ihre Zustimmung erfährt kein anderer Arzt von Ihrem Kontakt, außer es ist medizinisch erforderlich (z.B. bei einer Einweisung ins Krankenhaus natürlich).

Gibt es Situationen, in denen ich keinen ärztlichen Notdienst rufen sollte?

Ja, wenn es gar kein medizinisches Problem gibt, sondern eher organisatorische Dinge. Der Bereitschaftsdienst ist nicht dafür da, Arzttermine zu vereinbaren (dafür gibt es den separaten Terminservice 116117 online) oder um Befunde zu besprechen, die schon älter sind. Auch ist er nicht der richtige Ansprechpartner für Zahnprobleme – dafür gibt es den zahnärztlichen Notdienst mit eigener Nummer. Ebenso Psychotherapie-Notfälle oder Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (dafür müssen spezielle Vertretungsdienste gefunden werden). In all diesen Fällen hilft die 116117 aber oft mit Hinweisen, wohin man sich wenden kann. Beispielsweise nennen sie Ihnen die Nummer des Zahnärztlichen Notdienstes oder der nächstgelegenen Kinderklinik, wenn ein spezieller Fall vorliegt.

Was ist mit dem Bereitschaftsdienst unter der Woche tagsüber?

Normalerweise ist der Bereitschaftsdienst nur außerhalb der Praxiszeiten aktiv, d.h. abends, nachts, Wochenende. Unter der Woche am Tag (z.B. Mittwoch 11 Uhr) sind die normalen Praxen geöffnet – da gibt es keinen KV-Notdienst, sondern Sie müssten regulär zum Arzt gehen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Feiertage unter der Woche gelten wie Wochenende. Und an Brückentagen oder in Urlaubszeiten gibt es oft einen Vertretungsärzte-Service: Wenn Ihr Arzt im Urlaub ist, erfahren Sie über seinen Anrufbeantworter, wer die Vertretung übernimmt. Die 116117 vermittelt tagsüber auch Termine, wenn nötig (das ist der Terminservice für Facharzttermine, anderes Thema). In Berlin gab es Pläne, die telefonische Beratung auch tagsüber auszuweiten, aber Stand jetzt bleibt die eigentliche Bereitschaftsversorgung auf die sprechstundenfreien Zeiten beschränkt.

Wir hoffen, dieses FAQ klärt die wichtigsten Fragen. Zusammen mit den vorherigen Kapiteln sollten Sie nun ein umfassendes Bild haben, wie der ärztliche Bereitschaftsdienst in Berlin funktioniert und wie Sie ihn nutzen können. Bleiben Sie gesund – aber falls nicht, wissen Sie jetzt, dass Sie auch außerhalb der üblichen Zeiten auf medizinische Hilfe zählen können. Speichern Sie sich die 116117 im Telefon ein, informieren Sie vielleicht auch Angehörige darüber (da viele die Nummer noch nicht kennen) – es könnte eines Tages sehr nützlich sein. Im Zweifel gilt immer: lieber einmal zu oft um Hilfe gebeten, als einmal zu wenig. Der ärztliche Notdienst in Berlin steht bereit, Ihnen zu helfen, egal ob am Wochenende, spät in der Nacht oder an Feiertagen.

Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Patientenservice 116117 (KBV), Verbraucherzentrale, ADAC-Studie 2023, BZ-Berlin, KV Berlin – Notdienstpraxen.