Privat versichert
Beihilfe
- üblicherweise voll (Beihilfe + Restkosten-PKV inkl.)
- Nur eine Stelle für Einreichung
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- Abgedeckter GOÄ-Satz
- 2,3-fach, begründet 3,5-fach
- Papierkram
- gering
- Preistransparenz vorab
- irrelevant, da erstattet
Die Kosten für einen privatärztlichen Hausbesuch von RAB Arztbesuche sind ein nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnetes Honorar, das sich in Berlin je nach Leistung und Tageszeit am Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen bemisst.
Wir rechnen ausschließlich nach der GOÄ ab, transparent, nachvollziehbar und PKV-konform. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen als Selbstzahler typischerweise 150–300 €. Die Preise gelten auch abends, nachts und am Wochenende, wenn wir als privatärztlicher Notdienst zu Ihnen kommen.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche
Fachärztin für Innere Medizin – Geriatrie – Palliativmedizin – Privatärztin
Zuletzt aktualisiert:
Auf einen Blick
Privatversicherte und Reiseversicherte: 0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif. Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler: 150–300 € je nach Leistung. Abrechnung nach GOÄ (1- bis 3,5-facher Steigerungssatz). Ein Arzt ist in 60–90 Minuten vor Ort, täglich 6–24 Uhr, auch nachts und am Wochenende.
Privat versichert (inkl. Beihilfe), Reiseversicherung oder Selbstzahler: Die folgende Tabelle zeigt, was nach GOÄ-Abrechnung tatsächlich bei Ihnen bleibt, Eigenanteil, Erstattung und Papierkram pro Versicherungsweg.
Beihilfe
Selbstzahler
Touristen & Internationals
| Privat versichert Beihilfe | Gesetzlich versichert Selbstzahler | Reiseversicherung Touristen & Internationals | |
|---|---|---|---|
| Eigenkosten am Ende | 0 €* | 150–300 € | 0 € |
| Erstattung | üblicherweise voll (Beihilfe + Restkosten-PKV inkl.) | GKV erstattet nicht | Reise-/Auslandsvers. meist voll |
| Abgedeckter GOÄ-Satz | 2,3-fach, begründet 3,5-fach | kein Festpreis; Preisrahmen vorab am Telefon | je nach Police, meist bis 2,3-fach |
| Nur eine Stelle für Einreichung | entfällt | Rechnung an Versicherer | |
| Papierkram | gering | keiner | gering |
| Preistransparenz vorab | irrelevant, da erstattet | Preisrahmen vorab am Telefon | irrelevant, da erstattet |
* bei voll erstattungsfähigem Tarif; Tarife mit Selbstbehalt: Eigenanteil möglich. Beihilfesatz variiert nach Bundesland und Besoldungsgruppe. Selbstzahler-Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich absetzbar.
Sie zahlen die GOÄ-Rechnung vor Ort (bar oder Karte) und reichen sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein; der Weg unterscheidet sich je nach Versicherungsart.
Reichen Sie die Originalrechnung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, per App, Kundenportal oder Post. Die Erstattung erfolgt in der Regel binnen 1–3 Wochen, meist zu 100 % des erstattungsfähigen Betrags. Eine Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Rechnung getrennt bei Beihilfestelle und Restkosten-PKV einreichen. Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Beihilfesatz typischerweise 50–80 %, den Rest deckt Ihre private Restkostenversicherung. Auf die Einreichungsfristen Ihrer Beihilfestelle achten.
Touristen und internationale Gäste reichen die GOÄ-Rechnung bei ihrem Reiseversicherer ein. Eine englische Quittung stellen wir auf Wunsch aus. Vorab prüfen, ob die Police ambulante Notfallbehandlung abdeckt.
Ein privatärztlicher Hausbesuch wird nicht zum Festpreis, sondern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet: Jede einzelne Leistung hat eine eigene Ziffer mit festem Punktwert (0,0582873 € pro Punkt), der mit einem Steigerungssatz multipliziert wird, im Regelfall dem 2,3-fachen Satz, bei besonderem Aufwand mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen (§ 5 Abs. 2 GOÄ).
Beispielrechnung vom 26.04.2026
| GOÄ-Ziffer | Faktor | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| 50 | 3,5× | Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) | 65,28 € |
| 4 | 2,3× | Erhebung der Fremdanamnese | 29,49 € |
| 7 | 2,3× | Vollständige körperliche Untersuchung | 21,45 € |
| 800 | 2,3× | Eingehende neurologische Untersuchung | 26,14 € |
| 602 | 1,8× | Oxymetrische Untersuchung | 15,95 € |
| 75 | 2,3× | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43 € |
| Wegegeld 5–10 km (anteilig, 2 Patienten) | 5,11 € | ||
| H | Zuschlag Samstag, Sonn- oder Feiertag | 19,82 € | |
| Gesamtbetrag | 200,67 € | ||
Beispielrechnung vom 20.04.2026
| GOÄ-Ziffer | Faktor | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| 50 | 3,5× | Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) | 65,28 € |
| 8 | 2,3× | Ganzkörperstatus | 34,86 € |
| 602 | 1,8× | Oxymetrische Untersuchung | 15,95 € |
| 34 | 2,3× | Erörterung der Krankheitsauswirkung auf die Lebensgestaltung (mind. 20 Min.) | 40,22 € |
| 250 | 1,8× | Venenblutentnahme | 4,20 € |
| 75 | 2,3× | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43 € |
| E | Zuschlag dringend angefordert | 9,33 € | |
| Wegegeld 2–5 km | 6,65 € | ||
| 3 | 3,5× | Eingehende Beratung (auch telefonisch) | 30,60 € |
| Gesamtbetrag | 224,52 € | ||
Beispielrechnung vom 30.04.2026
| GOÄ-Ziffer | Faktor | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| 50 | 3,5× | Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) | 65,28 € |
| 8 | 2,3× | Ganzkörperstatus | 34,86 € |
| 602 | 1,8× | Oxymetrische Untersuchung | 15,95 € |
| 250 | 1,8× | Venenblutentnahme | 4,20 € |
| 272 | 2,3× | Infusion, intravenös mehr als 30 Min. | 24,13 € |
| 261 4× | 2,3× | Arzneimittelapplikation parenteraler Katheter | 16,08 € |
| 268 | 2,3× | Medikamentöse Infiltrationsbehandlung | 17,43 € |
| 75 | 2,3× | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43 € |
| E | Zuschlag dringend angefordert | 9,33 € | |
| W | Wegegeld mehr als 10 km bis 25 km | 15,34 € | |
| Sterofundin 250 ml | 5,32 € | ||
| Vitamin B1, Ampulle | 1,25 € | ||
| Vitamin B6, Ampulle | 0,87 € | ||
| Vitamin B12, Ampulle | 2,33 € | ||
| Pascorbin 50 ml | 21,15 € | ||
| Novalgin, Ampulle | 3,69 € | ||
| Intrafix (Infusionsbesteck) | 1,72 € | ||
| Venenverweilkanüle | 2,40 € | ||
| Gesamtbetrag | ≈ 258,76 € | ||
Beispielrechnung vom 22.04.2026
| GOÄ-Ziffer | Faktor | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| 50 | 3,5× | Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) | 65,28 € |
| 34 | 3,5× | Erörterung der Krankheitsauswirkung auf die Lebensgestaltung (mind. 20 Min.) | 61,20 € |
| 7 | 2,3× | Vollständige körperliche Untersuchung | 21,45 € |
| 800 | 2,3× | Eingehende neurologische Untersuchung | 26,14 € |
| 602 | 1,8× | Oxymetrische Untersuchung | 15,95 € |
| 60 | 2,3× | Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten | 16,09 € |
| 272 | 2,3× | Infusion, intravenös mehr als 30 Min. | 24,13 € |
| 261 | 2,3× | Arzneimittelapplikation parenteraler Katheter | 4,02 € |
| 75 | 2,3× | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43 € |
| E | Zuschlag dringend angefordert | 9,33 € | |
| W | Wegegeld mehr als 10 km bis 25 km | 15,34 € | |
| Novalgin, Ampulle | 3,69 € | ||
| Sterofundin | 5,32 € | ||
| Intrafix (Infusionsbesteck) | 1,72 € | ||
| Venenverweilkanüle | 2,35 € | ||
| Gesamtbetrag | ≈ 289,44 € | ||
Reale, anonymisierte Beispielrechnungen, keine verbindlichen Preiszusagen. Tatsächliche Ziffern, Steigerungssätze und Beträge richten sich nach dem konkreten Leistungsumfang. Der 2,3-fache Satz ist der gebührenrechtliche Regelfall (Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ); darüber (bis zum 3,5-fachen) darf nur mit schriftlicher Begründung abgerechnet werden. Mit „≈“ markierte Summen sind aus den Positionen aufaddiert.
Diese Beispiele liegen zwischen rund 200 € und 350 €. Ein Hausbesuch tagsüber liegt typischerweise bei 150–300 €; mit Zuschlägen abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen (Buchstaben B/C/D der GOÄ) oder aufwändiger Versorgung wie Infusionen oder Palliativkoordination kann er höher ausfallen. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen diesen Betrag als Selbstzahler. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon.
In der Regel trifft der Arzt innerhalb von 60 bis 90 Minuten nach der telefonischen Anfrage ein. In ruhigeren Tageszeiten oder bei kurzen Anfahrtswegen in zentralen Bezirken ist die Ankunft oft schneller; an Spitzenzeiten wie Sonntagvormittag, Feiertagen oder während Grippewellen kann die Wartezeit etwas länger ausfallen. Das Dispositionsteam gibt bereits bei der Buchung eine realistische Zeitprognose. Zum Vergleich: Beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sind Wartezeiten von zwei bis vier Stunden möglich, da Hausbesuche dort nach Dringlichkeit priorisiert werden.
Der Arzt bringt diagnostische Geräte, Verbandsmaterial und gängige Medikamente mit. Möglich sind unter anderem Blutdruck-, Blutzucker- und Sauerstoffmessung, EKG, Schnelltests (etwa auf COVID-19 oder Grippe), Injektionen und Infusionen, Wundversorgung sowie Schmerztherapie. Ausgestellt werden Rezepte, Atteste, Überweisungen und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Röntgen oder CT sind zu Hause nicht möglich, werden aber bei Bedarf veranlasst, ebenso eine stationäre Einweisung.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwerer Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort den Notruf 112. Für akute, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden ist der kostenfreie kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 zuständig. Welcher Weg wann passt, steht im Ratgeber Notdienst & 116 117 in Berlin.
Kern jeder Hausbesuchsrechnung ist die GOÄ-Ziffer 50 für den Besuch: 18,65 € im einfachen Satz, 42,90 € beim gebührenrechtlichen Regelfaktor 2,3 und 65,28 € beim 3,5-fachen Satz. Dazu kommen die Ziffern der tatsächlich erbrachten Leistungen, etwa Beratung (Ziffer 1), körperliche Untersuchung (Ziffern 5–8) oder EKG (Ziffer 651); ein GOÄ-Punkt entspricht aktuell 0,0582873 €. Außerhalb der üblichen Zeiten sieht die GOÄ feste Buchstaben-Zuschläge vor: B für 20–22 Uhr und 6–8 Uhr, C für die Nacht von 22–6 Uhr sowie D für Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Diese Zuschläge sind gesetzlich fixiert und werden nicht mit dem Steigerungssatz multipliziert.
Für die Anfahrt berechnet der Arzt ein Wegegeld nach § 8 GOÄ, gestaffelt nach dem Radius zwischen Praxis- beziehungsweise Wohnsitz des Arztes und Besuchsort. Nachts, zwischen 20 und 8 Uhr, gilt jeweils der höhere Satz. Bei mehr als 25 Kilometern tritt an die Stelle des Wegegelds eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ mit 0,26 € je gefahrenem Kilometer.
| Entfernung (Radius) | Tag (8–20 Uhr) | Nacht (20–8 Uhr) |
|---|---|---|
| bis 2 km | 3,58 € | 7,16 € |
| mehr als 2 bis 5 km | 6,65 € | 10,23 € |
| mehr als 5 bis 10 km | 10,23 € | 15,34 € |
| mehr als 10 bis 25 km | 15,34 € | 25,56 € |
Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft besucht, etwa in einer Familie oder einem Pflegeheim, wird das Wegegeld anteilig auf die Besuchten aufgeteilt.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Satz, der sogenannte Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ; er deckt Leistungen von durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlichem Zeitaufwand ab. Bis zum 3,5-fachen Satz darf der Arzt nur mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung gehen, etwa bei besonders aufwändiger Untersuchung, erschwerten Untersuchungsbedingungen oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand. Für technische Leistungen wie Labor gelten niedrigere Höchstsätze. Private Krankenversicherungen erstatten den 2,3-fachen Satz regelhaft; ein begründeter 3,5-facher Satz ist ebenfalls erstattungsfähig, kann aber Rückfragen des Versicherers auslösen.
Rufen Sie uns an oder buchen Sie einen privatärztlichen Hausbesuch online , täglich von 6 bis 24 Uhr, 365 Tage im Jahr.
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