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RAB Arztbesuche

Kosten: Hausbesuch & privatärztlicher Notdienst in Berlin

Die Kosten für einen privatärztlichen Hausbesuch von RAB Arztbesuche sind ein nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnetes Honorar, das sich in Berlin je nach Leistung und Tageszeit am Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen bemisst.

Wir rechnen ausschließlich nach der GOÄ ab, transparent, nachvollziehbar und PKV-konform. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen als Selbstzahler typischerweise 150–300 €. Die Preise gelten auch abends, nachts und am Wochenende, wenn wir als privatärztlicher Notdienst zu Ihnen kommen.

Susanne Reiche

Medizinisch geprüft von Susanne Reiche

Fachärztin für Innere Medizin – Geriatrie – Palliativmedizin – Privatärztin

Zuletzt aktualisiert:

Auf einen Blick

Privatversicherte und Reiseversicherte: 0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif. Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler: 150–300 € je nach Leistung. Abrechnung nach GOÄ (1- bis 3,5-facher Steigerungssatz). Ein Arzt ist in 60–90 Minuten vor Ort, täglich 6–24 Uhr, auch nachts und am Wochenende.

Im Detail

Die drei Wege im Vergleich

Privat versichert (inkl. Beihilfe), Reiseversicherung oder Selbstzahler: Die folgende Tabelle zeigt, was nach GOÄ-Abrechnung tatsächlich bei Ihnen bleibt, Eigenanteil, Erstattung und Papierkram pro Versicherungsweg.

Privat versichert

Beihilfe

0 €* Eigenkosten am Ende
  • üblicherweise voll (Beihilfe + Restkosten-PKV inkl.)
  • Nur eine Stelle für Einreichung
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Abgedeckter GOÄ-Satz
2,3-fach, begründet 3,5-fach
Papierkram
gering
Preistransparenz vorab
irrelevant, da erstattet

Gesetzlich versichert

Selbstzahler

150–300 € Eigenkosten am Ende
  • Preisrahmen vorab am Telefon
Mehr Details
Erstattung
GKV erstattet nicht
Abgedeckter GOÄ-Satz
kein Festpreis; Preisrahmen vorab am Telefon
Nur eine Stelle für Einreichung
entfällt
Papierkram
keiner

Reiseversicherung

Touristen & Internationals

0 € Eigenkosten am Ende
  • Reise-/Auslandsvers. meist voll
  • Rechnung an Versicherer
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Abgedeckter GOÄ-Satz
je nach Police, meist bis 2,3-fach
Papierkram
gering
Preistransparenz vorab
irrelevant, da erstattet

* bei voll erstattungsfähigem Tarif; Tarife mit Selbstbehalt: Eigenanteil möglich. Beihilfesatz variiert nach Bundesland und Besoldungsgruppe. Selbstzahler-Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich absetzbar.

Erstattung

So reichen Sie Ihre Rechnung ein

Sie zahlen die GOÄ-Rechnung vor Ort (bar oder Karte) und reichen sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein; der Weg unterscheidet sich je nach Versicherungsart.

Privat versichert (PKV)

Reichen Sie die Originalrechnung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, per App, Kundenportal oder Post. Die Erstattung erfolgt in der Regel binnen 1–3 Wochen, meist zu 100 % des erstattungsfähigen Betrags. Eine Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Beihilfeberechtigte

Rechnung getrennt bei Beihilfestelle und Restkosten-PKV einreichen. Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Beihilfesatz typischerweise 50–80 %, den Rest deckt Ihre private Restkostenversicherung. Auf die Einreichungsfristen Ihrer Beihilfestelle achten.

Reise-/Auslandskrankenversicherung

Touristen und internationale Gäste reichen die GOÄ-Rechnung bei ihrem Reiseversicherer ein. Eine englische Quittung stellen wir auf Wunsch aus. Vorab prüfen, ob die Police ambulante Notfallbehandlung abdeckt.

Gesetzlich versichert (GKV)? Die GKV erstattet privatärztliche Hausbesuche nicht. Bewahren Sie die Rechnung auf, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG kann sie Ihre Steuerlast senken.
Transparente Abrechnung

Wie wird ein Hausbesuch nach GOÄ abgerechnet?

Ein privatärztlicher Hausbesuch wird nicht zum Festpreis, sondern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet: Jede einzelne Leistung hat eine eigene Ziffer mit festem Punktwert (0,0582873 € pro Punkt), der mit einem Steigerungssatz multipliziert wird, im Regelfall dem 2,3-fachen Satz, bei besonderem Aufwand mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Beispielrechnung vom 26.04.2026

Beispielrechnung GOÄ: Neurologische Abklärung, 26.04.2026
GOÄ-Ziffer Leistung Betrag
50 Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) 65,28 €
4 Erhebung der Fremdanamnese 29,49 €
7 Vollständige körperliche Untersuchung 21,45 €
800 Eingehende neurologische Untersuchung 26,14 €
602 Oxymetrische Untersuchung 15,95 €
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht 17,43 €
Wegegeld 5–10 km (anteilig, 2 Patienten) 5,11 €
H Zuschlag Samstag, Sonn- oder Feiertag 19,82 €
Gesamtbetrag 200,67 €

Reale, anonymisierte Beispielrechnungen, keine verbindlichen Preiszusagen. Tatsächliche Ziffern, Steigerungssätze und Beträge richten sich nach dem konkreten Leistungsumfang. Der 2,3-fache Satz ist der gebührenrechtliche Regelfall (Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ); darüber (bis zum 3,5-fachen) darf nur mit schriftlicher Begründung abgerechnet werden. Mit „≈“ markierte Summen sind aus den Positionen aufaddiert.

Diese Beispiele liegen zwischen rund 200 € und 350 €. Ein Hausbesuch tagsüber liegt typischerweise bei 150–300 €; mit Zuschlägen abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen (Buchstaben B/C/D der GOÄ) oder aufwändiger Versorgung wie Infusionen oder Palliativkoordination kann er höher ausfallen. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen diesen Betrag als Selbstzahler. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon.

Ablauf & Wartezeit beim Hausbesuch

Wie schnell ist der Arzt da?

In der Regel trifft der Arzt innerhalb von 60 bis 90 Minuten nach der telefonischen Anfrage ein. In ruhigeren Tageszeiten oder bei kurzen Anfahrtswegen in zentralen Bezirken ist die Ankunft oft schneller; an Spitzenzeiten wie Sonntagvormittag, Feiertagen oder während Grippewellen kann die Wartezeit etwas länger ausfallen. Das Dispositionsteam gibt bereits bei der Buchung eine realistische Zeitprognose. Zum Vergleich: Beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sind Wartezeiten von zwei bis vier Stunden möglich, da Hausbesuche dort nach Dringlichkeit priorisiert werden.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Kontaktaufnahme: telefonisch unter 030 550 77 870 oder über die Online-Buchung ; Ihr Anliegen wird direkt von medizinischem Fachpersonal aufgenommen.
  2. Ersteinschätzung: Eine Ärztin oder ein Arzt schätzt den Zustand telefonisch kurz ein und nennt den voraussichtlichen Preisrahmen, bevor ein Arzt losfährt.
  3. Anfahrt: in der Regel 60–90 Minuten, zu Ihnen nach Hause, ins Hotel oder ins Büro.
  4. Untersuchung und Behandlung: Anamnese, körperliche Untersuchung, Vitalzeichen; bei Bedarf Medikamente, Krankschreibung oder weiterführende Diagnostik.
  5. Abrechnung: transparente GOÄ-Rechnung, bar oder per Karte; Privatversicherte reichen sie bei ihrer Versicherung ein.

Welche Leistungen sind vor Ort möglich?

Der Arzt bringt diagnostische Geräte, Verbandsmaterial und gängige Medikamente mit. Möglich sind unter anderem Blutdruck-, Blutzucker- und Sauerstoffmessung, EKG, Schnelltests (etwa auf COVID-19 oder Grippe), Injektionen und Infusionen, Wundversorgung sowie Schmerztherapie. Ausgestellt werden Rezepte, Atteste, Überweisungen und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Röntgen oder CT sind zu Hause nicht möglich, werden aber bei Bedarf veranlasst, ebenso eine stationäre Einweisung.

Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwerer Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort den Notruf 112. Für akute, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden ist der kostenfreie kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 zuständig. Welcher Weg wann passt, steht im Ratgeber Notdienst & 116 117 in Berlin.

So setzt sich die GOÄ-Rechnung zusammen

GOÄ-Ziffern: Besuch, Beratung und Zuschläge

Kern jeder Hausbesuchsrechnung ist die GOÄ-Ziffer 50 für den Besuch: 18,65 € im einfachen Satz, 42,90 € beim gebührenrechtlichen Regelfaktor 2,3 und 65,28 € beim 3,5-fachen Satz. Dazu kommen die Ziffern der tatsächlich erbrachten Leistungen, etwa Beratung (Ziffer 1), körperliche Untersuchung (Ziffern 5–8) oder EKG (Ziffer 651); ein GOÄ-Punkt entspricht aktuell 0,0582873 €. Außerhalb der üblichen Zeiten sieht die GOÄ feste Buchstaben-Zuschläge vor: B für 20–22 Uhr und 6–8 Uhr, C für die Nacht von 22–6 Uhr sowie D für Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Diese Zuschläge sind gesetzlich fixiert und werden nicht mit dem Steigerungssatz multipliziert.

Wegegeld nach § 8 GOÄ: die Anfahrt auf der Rechnung

Für die Anfahrt berechnet der Arzt ein Wegegeld nach § 8 GOÄ, gestaffelt nach dem Radius zwischen Praxis- beziehungsweise Wohnsitz des Arztes und Besuchsort. Nachts, zwischen 20 und 8 Uhr, gilt jeweils der höhere Satz. Bei mehr als 25 Kilometern tritt an die Stelle des Wegegelds eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ mit 0,26 € je gefahrenem Kilometer.

Entfernung (Radius) Tag (8–20 Uhr) Nacht (20–8 Uhr)
bis 2 km 3,58 € 7,16 €
mehr als 2 bis 5 km 6,65 € 10,23 €
mehr als 5 bis 10 km 10,23 € 15,34 €
mehr als 10 bis 25 km 15,34 € 25,56 €

Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft besucht, etwa in einer Familie oder einem Pflegeheim, wird das Wegegeld anteilig auf die Besuchten aufgeteilt.

Steigerungssatz 2,3 oder 3,5: Wovon der Faktor abhängt

Der Regelfall ist der 2,3-fache Satz, der sogenannte Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ; er deckt Leistungen von durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlichem Zeitaufwand ab. Bis zum 3,5-fachen Satz darf der Arzt nur mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung gehen, etwa bei besonders aufwändiger Untersuchung, erschwerten Untersuchungsbedingungen oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand. Für technische Leistungen wie Labor gelten niedrigere Höchstsätze. Private Krankenversicherungen erstatten den 2,3-fachen Satz regelhaft; ein begründeter 3,5-facher Satz ist ebenfalls erstattungsfähig, kann aber Rückfragen des Versicherers auslösen.

FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein privatärztlicher Hausbesuch in Berlin?
Ein privatärztlicher Hausbesuch von RAB Arztbesuche kostet gesetzlich Versicherte als Selbstzahler typischerweise 150–300 €; privat Versicherte und Reiseversicherte zahlen in der Regel 0 € Eigenanteil, da ihre Versicherung den GOÄ-Betrag voll erstattet (bei voll erstattungsfähigem Tarif). Einen Festpreis gibt es nicht, weil nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jede einzelne ärztliche Leistung separat abgerechnet wird. Der Endbetrag hängt von drei Faktoren ab: dem Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Untersuchungen, EKG, Laborabnahme), der Tageszeit und der Anfahrt. Tagsüber an Werktagen wird im Regelfall der 2,3-fache Steigerungssatz angesetzt; abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen kommen feste Zuschläge nach GOÄ hinzu, weshalb solche Besuche höher ausfallen. Bei besonders aufwändigen Untersuchungen ist mit Begründung der 3,5-fache Satz möglich. Auch Beihilfeberechtigte sind über Beihilfe und Restkosten-PKV bei voll erstattungsfähigem Tarif voll abgedeckt. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt, transparent und ohne versteckte Pauschalen.
Übernimmt meine private Krankenversicherung (PKV) die Kosten?
Ja, privat Versicherte bekommen einen ärztlichen Hausbesuch in der Regel vollständig erstattet. Wir rechnen ausschließlich GOÄ-konform ab, sodass Ihre private Krankenversicherung die Rechnung anerkennt: im Regelfall zum 2,3-fachen Satz, bei begründetem Mehraufwand bis zum 3,5-fachen. Bei einem voll erstattungsfähigen Tarif bleibt für Sie typischerweise kein Eigenanteil. Haben Sie einen Tarif mit Selbstbehalt vereinbart, kann ein Teil bei Ihnen verbleiben. Das hängt allein von Ihrer Police ab. Beihilfeberechtigte kombinieren Beihilfe (je nach Bundesland 50–80 %) mit ihrer Restkosten-PKV und sind so ebenfalls voll abgedeckt. Sie zahlen die Rechnung zunächst vor Ort und reichen sie anschließend bei Ihrem Versicherer ein; die Erstattung erfolgt meist innerhalb von 1–3 Wochen. Im Zweifel lohnt vorab ein kurzer Blick in Ihre Versicherungsbedingungen oder ein Anruf bei Ihrem Versicherer.
Was ist die GOÄ und warum gibt es keinen Festpreis?
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist die amtliche, bundesweit verbindliche Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen in Deutschland. Sie ordnet jeder ärztlichen Leistung eine eigene Ziffer mit einer festen Punktzahl zu; ein Punkt entspricht aktuell 0,0582873 €. Deshalb gibt es keinen pauschalen Festpreis: Der Betrag ergibt sich aus der Summe aller tatsächlich erbrachten Einzelleistungen, etwa Besuch (Ziffer 50), Beratung (Ziffer 1), Untersuchung (Ziffern 5–8) oder EKG (Ziffer 651). Auf den Grundbetrag wird ein Steigerungssatz angewendet, der Schwierigkeit und Zeitaufwand abbildet: Der 2,3-fache Satz ist der gebührenrechtliche Regelfall (Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ), bis zum 3,5-fachen nur mit schriftlicher Begründung. Für technische Leistungen wie Labor gelten niedrigere Höchstsätze. Dieses System macht jede Rechnung nachvollziehbar und erstattungsfähig. Sie sehen genau, welche Leistung wie berechnet wurde.
Wie reiche ich die Rechnung bei meiner Versicherung ein?
Sie zahlen die GOÄ-Rechnung direkt vor Ort (bar oder per Karte) und reichen sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein. Privatversicherte senden die Originalrechnung an ihre PKV, heute meist bequem per App oder Kundenportal, alternativ per Post; die Erstattung dauert in der Regel 1–3 Wochen. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung getrennt bei der Beihilfestelle und bei der privaten Restkostenversicherung ein und beachten dabei die jeweiligen Einreichungsfristen. Touristen und internationale Gäste legen die Rechnung ihrer Reise- oder Auslandskrankenversicherung vor, auf Wunsch stellen wir eine englische Quittung aus. Bewahren Sie in jedem Fall eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Gesetzlich Versicherte können die Rechnung nicht bei der Krankenkasse einreichen, aber als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Bei Fragen zur Rechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung erstattet privatärztliche Hausbesuche nicht. Gesetzlich Versicherte nehmen unseren Dienst als Selbstzahler in Anspruch; das liegt am Sachleistungsprinzip der GKV, das private Wahlleistungen außerhalb des Kassensystems nicht abdeckt. Sie erhalten von uns eine transparente GOÄ-Rechnung, deren voraussichtlichen Preisrahmen (in der Regel 150–300 €) wir Ihnen vorab am Telefon nennen. Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen, bewahren Sie die Rechnung dafür auf. Wer eine kassenärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden sucht, erreicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV unter der bundesweiten Nummer 116117. Bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt immer der Notruf 112. Wir sind kein Notarztdienst, sondern schließen die Lücke zwischen Praxis und Rettungsdienst.
Bin ich als Tourist oder mit Reiseversicherung abgedeckt?
Ja, die meisten Reise- und Auslandskrankenversicherungen übernehmen einen ärztlichen Hausbesuch in Berlin, da es sich um eine ambulante Notfall- bzw. Akutbehandlung handelt. Touristen, Geschäftsreisende und Expatriates sind bei uns ausdrücklich willkommen. Sie erhalten eine GOÄ-Rechnung, die von internationalen Versicherern anerkannt wird; auf Wunsch stellen wir eine englische Quittung zur Einreichung aus. Bezahlt wird vor Ort per Karte oder bar, anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein. Wir empfehlen, vorab kurz zu prüfen, ob Ihre Police ambulante Behandlung im Ausland abdeckt und ob eine Vorab-Genehmigung nötig ist, die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Reiseland. Unsere Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch (und je nach Einsatz weitere Sprachen), sodass die Verständigung auch für internationale Gäste reibungslos ist.
Was kostet ein Hausbesuch nachts oder am Wochenende?
Ein Hausbesuch abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen kostet mehr als tagsüber an Werktagen, weil die GOÄ für diese Zeiten feste Zuschläge vorsieht. Geregelt sind sie über die Buchstaben-Zuschläge: B für 20–22 Uhr und 6–8 Uhr, C für die Nacht von 22–6 Uhr sowie D für Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Diese Beträge sind gesetzlich fixiert und werden nicht mit dem Steigerungssatz multipliziert. Sie kommen als Pauschale zum GOÄ-Honorar hinzu. In der Praxis liegt ein Hausbesuch zu diesen Zeiten daher typischerweise bei 150–300 €. Wir betreuen Sie täglich von 6 bis 24 Uhr, an 365 Tagen im Jahr, der Aufpreis gegenüber einem Werktagsbesuch am Tag ist überschaubar und für Privatversicherte in der Regel ohnehin voll erstattungsfähig. Den voraussichtlichen Preisrahmen für Ihren konkreten Termin nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt.
Was kostet ein privatärztlicher Notdienst in Berlin?
Ein privatärztlicher Notdienst in Berlin kostet wie jeder privatärztliche Hausbesuch in der Regel 150–300 €, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Abends, nachts und an Wochenenden oder Feiertagen kommen die festen GOÄ-Zuschläge hinzu: B für 20–22 Uhr und 6–8 Uhr, C für die Nacht von 22–6 Uhr sowie D für Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage; solche Einsätze liegen deshalb eher am oberen Rand der Spanne. RAB Arztbesuche ist ein privatärztlicher Bereitschaftsdienst und ausdrücklich kein Notarztdienst: Bei lebensbedrohlichen Symptomen wählen Sie immer den Notruf 112. Privatversicherte und Reiseversicherte erhalten den GOÄ-Betrag bei voll erstattungsfähigem Tarif in der Regel vollständig erstattet; gesetzlich Versicherte nutzen den Dienst als Selbstzahler und können die Rechnung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Den voraussichtlichen Preisrahmen für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vorab am Telefon, täglich von 6 bis 24 Uhr, bevor ein Arzt losfährt.
Ist der ärztliche Notdienst in Berlin kostenlos?
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 ist für gesetzlich Versicherte eine Kassenleistung und damit kostenlos; abgerechnet wird direkt über die Krankenkasse. Ein privatärztlicher Notdienst wie RAB Arztbesuche rechnet dagegen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, in der Regel 150–300 € je nach Leistungsumfang, Uhrzeit und Anfahrt. Der Unterschied liegt in Verfügbarkeit und Wartezeit: Der kassenärztliche Fahrdienst priorisiert nach Dringlichkeit und veranlasst Hausbesuche nur bei nachgewiesener Nicht-Transportfähigkeit, mit Wartezeiten von teils mehreren Stunden; der privatärztliche Hausbesuch kommt in Berlin planbar innerhalb von 60–90 Minuten, täglich von 6 bis 24 Uhr. Privatversicherte und Reiseversicherte erhalten die GOÄ-Rechnung in der Regel voll erstattet, gesetzlich Versicherte zahlen selbst und können die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie immer den Notruf 112, der Rettungsdienst ist eine Kassenleistung.
Wie funktioniert die Beihilfe bei einem Privatarzt-Hausbesuch?
Beihilfeberechtigte sind bei einem privatärztlichen Hausbesuch in der Regel voll abgedeckt, weil sie die Beihilfe (je nach Bundesland 50–80 %) mit ihrer privaten Restkostenversicherung kombinieren. Die Beihilfe ist die Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamtinnen, Beamte, Richter:innen und Versorgungsempfänger:innen; sie übernimmt einen festen Prozentsatz der erstattungsfähigen GOÄ-Kosten, den verbleibenden Anteil deckt die Restkosten-PKV. Sie zahlen die GOÄ-Rechnung zunächst vor Ort und reichen sie anschließend getrennt ein: ein Exemplar bei Ihrer Beihilfestelle, eines bei der privaten Restkostenversicherung. Beide erstatten den auf sie entfallenden Anteil, sodass für Sie typischerweise kein Eigenanteil verbleibt. Achten Sie auf die jeweiligen Einreichungsfristen, bei der Beihilfe gelten je nach Bundesland häufig Fristen von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Wir rechnen ausschließlich GOÄ-konform ab (Regelsatz 2,3-fach, mit Begründung bis 3,5-fach), damit sowohl die Beihilfestelle als auch Ihre PKV die Rechnung anerkennen.
Was ist eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS)?
Eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist ein spezialisierter Dienstleister, der die GOÄ-Abrechnung im Auftrag des Arztes erstellt, versendet und das Zahlungsmanagement übernimmt. Für Sie als Patient ändert das nichts an der Höhe oder der Rechtsgrundlage Ihrer Rechnung: Sie bleibt vollständig GOÄ-konform und damit bei Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Ihrer Reiseversicherung erstattungsfähig. Der einzige sichtbare Unterschied ist der Absender, auf dem Briefkopf oder als Zahlungsempfänger kann statt der Praxis der Name der Verrechnungsstelle stehen. Viele Praxen und Hausbesuchsdienste nutzen eine PVS, um Verwaltung und Forderungsmanagement auszulagern; die ärztliche Leistung und die berechneten GOÄ-Ziffern (etwa Besuch nach Ziffer 50 oder Beratung nach Ziffer 1) bleiben identisch. Falls Sie eine Rechnung von einer Verrechnungsstelle erhalten, reichen Sie sie unverändert bei Ihrem Kostenträger ein. Bei Fragen zur Rechnung oder zum Absender helfen wir Ihnen jederzeit weiter.
Darf ich als gesetzlich Versicherter überhaupt einen Privatarzt rufen?
Ja, jede Person in Deutschland darf einen Privatarzt als Selbstzahler in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert ist. Der Versichertenstatus schränkt nur die Erstattung ein, nicht den Zugang: Gesetzlich Versicherte können einen privatärztlichen Hausbesuch von RAB Arztbesuche jederzeit buchen, tragen die nach GOÄ abgerechneten Kosten (in der Regel ab 150 €) jedoch selbst, da die gesetzliche Krankenkasse private Wahlleistungen nicht erstattet. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt. Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen, bewahren Sie die Rechnung dafür auf. Wer eine kassenärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden sucht, erreicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117; bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt immer der Notruf 112. Wir schließen die Lücke zwischen Hausarztpraxis und Rettungsdienst, mit einem approbierten Arzt zu Hause, täglich von 6 bis 24 Uhr.
Wie schnell kommt ein Arzt zum Hausbesuch nach Berlin?
In der Regel trifft der Arzt von RAB Berlin innerhalb von 60 bis 90 Minuten nach Ihrer Anfrage ein. In zentralen Bezirken und zu ruhigeren Zeiten geht es oft schneller, an Spitzenzeiten wie Sonntagvormittag oder Feiertagen kann die Wartezeit etwas länger ausfallen. Bereits bei der Buchung erhalten Sie eine realistische Zeitprognose.
Wann sollte ich statt eines Hausbesuchs den Notruf 112 wählen?
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall oder schweren Blutungen wählen Sie sofort den Notruf 112. Der Hausbesuch ist für akute, aber stabile Beschwerden gedacht und ersetzt keine Notfallrettung; im Zweifel gilt immer der Notruf.
Kann ich beim Hausbesuch eine Krankschreibung erhalten?
Ja. Die approbierten Ärztinnen und Ärzte von RAB Berlin stellen offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, die von allen Arbeitgebern und Krankenkassen anerkannt werden. Die elektronische AU (eAU) wird auf Wunsch direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt; zusätzlich erhalten Sie eine Papierausfertigung. Auf Wunsch ist die Bescheinigung auch in englischer Sprache möglich.
Welche Unterlagen sollte ich für den Hausbesuch bereithalten?
Hilfreich sind Ihre Versicherungskarte oder die Police Ihrer privaten Krankenversicherung, ein gültiges Ausweisdokument und eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung. Auch Vorbefunde, Allergiepass und Impfausweis erleichtern die Behandlung. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis, die Behandlung erfolgt auch ohne vollständige Dokumentation, fehlende Angaben können später ergänzt werden.

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