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RAB Arztbesuche

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Ärztlicher Hausbesuch im Pflegeheim Berlin – Demenz & Wundversorgung

RAB Arztbesuche bringt den Arzt zu Ihnen, statt Sie ins Wartezimmer: in ganz Berlin, nach Hause, ins Büro oder ins Hotel, täglich von 6 bis 24 Uhr.

Susanne Reiche

Medizinisch geprüft von Susanne Reiche

Fachärztin für Innere Medizin – Geriatrie – Palliativmedizin – Privatärztin

Zuletzt aktualisiert am · veröffentlicht am

Ein ärztlicher Hausbesuch im Pflegeheim ist eine privatärztliche Akutkonsultation, bei der eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt eine Bewohnerin oder einen Bewohner einer Berliner Pflegeeinrichtung im eigenen Zimmer untersucht – täglich von 6 bis 24 Uhr, in der Regel innerhalb von 60–90 Minuten nach dem Anruf. Das Angebot richtet sich an Senior:innen, Pflegeheimbewohner:innen und chronisch kranke Menschen, deren reguläre Hausarztvisite gerade nicht erreichbar ist und bei denen keine lebensbedrohliche Lage besteht.

Warum ein privatärztlicher Hausbesuch im Pflegeheim sinnvoll sein kann

Ein privatärztlicher Hausbesuch im Pflegeheim ist dann sinnvoll, wenn zwischen zwei Routinevisiten eine akute Verschlechterung eintritt und der behandelnde Hausarzt nicht innerhalb weniger Stunden kommen kann. In Berliner Pflegeeinrichtungen leben mehrere zehntausend Menschen mit komplexem medizinischen Bedarf; die Regelversorgung erfolgt über Heimärzt:innen oder niedergelassene Hausärzt:innen, die in festen Abständen visitieren. Tritt dazwischen Fieber, Schmerzzunahme, neue Verwirrtheit bei Demenz, eine sekundär infizierte Wunde oder eine Bewusstseinsstörung auf, stellt sich die Frage der kurzfristigen ärztlichen Reaktion.

Die Alternativen sind für viele Bewohner:innen ungünstig: Der reguläre Hausarzt ist selten innerhalb einer Stunde verfügbar, der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin unter der 116117 arbeitet mit Wartezeiten je nach Auslastung, und der Weg in eine Notaufnahme bedeutet für hochbetagte oder demenzkranke Menschen erheblichen Stress. Ein privatärztlicher Hausbesuch direkt in der Einrichtung ergänzt – ersetzt aber nicht – die vertragsärztliche Versorgung und liefert Pflegepersonal, Angehörigen und dem Hausarzt eine klinische Einschätzung in einem entscheidenden Zeitfenster von wenigen Stunden.

Hausbesuche für Senior:innen und chronisch Kranke

Hausbesuche entlasten gerade ältere und chronisch kranke Menschen, weil sie Transport, Wartezeit und Infektionsrisiko vermeiden. Senior:innen fühlen sich in der eigenen Wohnung oder im vertrauten Heimzimmer sicherer als in einer fremden Praxis; ein Wartezimmer kann in der Grippe- und Erkältungssaison zur Ansteckungsquelle werden. Für alleinstehende Hochbetagte oder bettlägerige Patient:innen ist der Weg zur Praxis oft mit organisatorischen Hürden verbunden, die ein Hausbesuch vollständig auflöst.

Chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes mellitus, COPD, Parkinson oder rheumatische Beschwerden erfordern eine engmaschige Betreuung – häufig liegen mehrere Diagnosen gleichzeitig vor (Multimorbidität), was die Versorgung komplex macht. Beim Hausbesuch verschafft sich die Ärztin oder der Arzt zusätzlich ein Bild vom Alltag: Stolperfallen in der Wohnung, Ernährungszustand und die tatsächlich eingenommenen Medikamente lassen sich vor Ort prüfen. Eine kontinuierliche Begleitung erkennt Verschlechterungen früh, beugt Komplikationen vor und kann Krankenhausaufenthalte reduzieren; bei Bedarf koordinieren wir mit Pflegekräften und Physiotherapeut:innen eine ganzheitliche Versorgung.

Typische Anlässe für einen ärztlichen Hausbesuch im Pflegeheim

Akute Infekte und unklare Verschlechterung

Pneumonien, Harnwegsinfekte und Magen-Darm-Infekte sind in Pflegeheimen häufig und zeigen sich bei älteren Menschen oft atypisch – durch zunehmende Verwirrtheit, Sturzneigung oder Antriebsverlust statt klassischem Fieber. Eine zeitnahe körperliche Untersuchung mit Auskultation, Vitalparametern, Temperatur, Sauerstoffsättigung und gegebenenfalls Urinstix klärt, ob eine ambulante Therapie ausreicht oder eine Einweisung notwendig wird.

Wundversorgung außerhalb der Regelvisite

Dekubitus, Ulcus cruris venosum, postoperative Wunden oder Bagatellverletzungen mit Infektionszeichen brauchen häufig eine ärztliche Einschätzung – nicht weil das Pflegepersonal nicht qualifiziert ist, sondern weil ärztliche Anordnungen zu Wundauflagen, Antibiose oder weiterer Diagnostik schriftlich vorliegen müssen. Ein privatärztlicher Hausbesuch kann den Befund dokumentieren, die Therapie anordnen und die Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt am nächsten Werktag vorbereiten.

Palliative Schmerztherapie und Symptomkontrolle

In palliativer Begleitung – etwa bei fortgeschrittener Tumorerkrankung oder Endstadium einer chronischen Herzinsuffizienz – sind plötzliche Schmerzanstiege, Atemnot oder Unruhe medizinische Krisen, die ohne klinische Reaktion sehr belastend sind. Ein ärztlicher Hausbesuch kann die Schmerztherapie reevaluieren, mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Berlin Kontakt herstellen und Bedarfsmedikation neu anordnen. Wichtig: Palliative Begleitung erfolgt in enger Abstimmung mit den behandelnden Strukturen – ein Hausbesuch ersetzt keine etablierte SAPV-Versorgung.

Verschlechterung bei Demenzerkrankung

Menschen mit fortgeschrittener Demenz zeigen Krankheit häufig durch verändertes Verhalten – Unruhe, Aggression, Apathie oder Nahrungsverweigerung. Ursachen reichen von Schmerzen über Infekte und Elektrolytstörungen bis zu medikamentenbedingten Nebenwirkungen. Eine privatärztliche Konsultation in vertrauter Umgebung, idealerweise in Anwesenheit des Pflegepersonals und einer vertrauten Bezugsperson, sammelt differenzialdiagnostische Hinweise – ohne die häufig kontraproduktive Verlegung in eine Notaufnahme.

Ablauf eines Hausbesuchs im Pflegeheim

1. Telefonische Anmeldung

Der Anruf erfolgt durch das Pflegepersonal, eine bevollmächtigte Angehörige oder den gesetzlichen Betreuer unter 030 550 77 870. Wir erfassen Name, Anschrift der Einrichtung, akute Symptomatik, Vorerkrankungen, aktuelle Medikation und – sehr wichtig – wer die rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen darf (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, gerichtlich bestellte Betreuung). Liegt eine Patientenverfügung vor, sollte das beim Anruf erwähnt werden, damit die Ärztin oder der Arzt vorbereitet eintrifft.

2. Ärztlicher Rückruf und Anfahrt

In der Regel ruft eine Ärztin oder ein Arzt innerhalb weniger Minuten zurück, klärt die Symptomatik und vereinbart den Zeitpunkt. Wir kommen in jeden Berliner Bezirk, i.d.R. in 60–90 Minuten vor Ort. In der Zwischenzeit hilft es, wenn das Pflegepersonal die Kurve mit aktuellen Vitalparametern, den Medikationsplan, die Allergieliste, den letzten Hausarztbericht und – sofern vorhanden – Patientenverfügung und Vollmacht bereitlegt.

3. Untersuchung in vertrauter Umgebung

Die Visite findet im Bewohnerzimmer statt. Untersucht werden je nach Anlass Allgemeinzustand, Kreislauf, Lunge, Abdomen, neurologischer Status, Hautstatus und Wundbefunde; vor Ort möglich sind unter anderem Blutdruck- und Blutzuckermessung, EKG und Labor-Schnelltests. Bei kognitiv eingeschränkten Bewohner:innen achten wir auf eine ruhige, klar strukturierte Kommunikation und beziehen Pflegepersonal und Angehörige in die Anamnese ein.

4. Therapie, Dokumentation und Übergabe

Nach klinischer Einschätzung erfolgen ärztliche Anordnungen schriftlich – Bedarfsmedikation, Injektionen oder Infusionen, Verlaufskontrollen, Wundregime, Rezepte und gegebenenfalls Krankenhauseinweisung. Der Befund wird dem Pflegepersonal in Kopie übergeben und auf Wunsch per E-Mail an den behandelnden Hausarzt gesandt, damit die Versorgung am nächsten Werktag nahtlos fortgesetzt wird. Bei Bedarf vereinbaren wir einen Folgetermin oder organisieren eine Überweisung an Fachärzt:innen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); Privatpatient:innen reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein, gesetzlich Versicherte rechnen als Selbstzahler ab.

Rechtlicher Rahmen: Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung

Bei Bewohner:innen, die ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können, ist die Klärung der rechtlichen Vertretung zentral. Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person zu Entscheidungen für die Gesundheitssorge; eine Betreuungsverfügung benennt Wunschbetreuer, die das Betreuungsgericht rechtlich bestellt; eine Patientenverfügung dokumentiert konkrete Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie die Pflegestützpunkte Berlin bieten kostenlose Beratung zu diesen drei Vorsorgeinstrumenten.

Praktisch heißt das für die Akutkonsultation: Ist die Person nicht einwilligungsfähig, treffen Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer:innen die Entscheidungen. In lebensbedrohlichen Situationen ohne erreichbare Vertretung dokumentiert die behandelnde Ärztin die medizinische Indikation und handelt im mutmaßlichen Willen, idealerweise auf Basis einer Patientenverfügung.

Kommunikation mit Pflegepersonal und Angehörigen

Die Qualität einer Visite im Pflegeheim hängt wesentlich von der Übergabe ab und entlastet zugleich pflegende Angehörige spürbar. Hilfreich sind eine knappe Verlaufsdokumentation der letzten Tage, eine aktuelle Medikationsliste, das Wissen um den behandelnden Hausarzt und – falls möglich – die Anwesenheit einer Pflegekraft, die die Person gut kennt. Angehörige binden wir telefonisch oder per Videoanruf ein, wenn sie nicht vor Ort sind und Entscheidungen mitgetragen werden müssen. Diese sektorenübergreifende Abstimmung ist gerade bei Demenz und in Palliativsituationen entscheidend für eine tragfähige Versorgung.

Abgrenzung zu Notarzt und kassenärztlichem Notdienst

Eine privatärztliche Visite ersetzt keine Notfallmedizin. Bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall, schwerer Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen ist die 112 die einzig richtige Wahl. Für gesetzlich Versicherte ohne akute Lebensgefahr ist außerhalb der Sprechzeiten der Bereitschaftsdienst der KV Berlin über die 116117 die reguläre Versorgungsstruktur – mit Wartezeiten je nach Auslastung. Der privatärztliche Hausbesuch ist eine ergänzende Option, wenn eine kurzfristige klinische Einschätzung gewünscht ist und Privatversicherung, Beihilfe oder Selbstzahlung die Abrechnung ermöglichen.

Welche Bezirke werden versorgt?

Wir kommen in jeden der 12 Berliner Bezirke, von Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf über Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Schöneberg bis Spandau, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und in das direkte Brandenburger Umland. Die Anfahrt liegt i.d.R. bei 60–90 Minuten vor Ort.

Häufige Fragen zum ärztlichen Hausbesuch im Pflegeheim

Wer darf einen Hausbesuch im Pflegeheim anfordern?

Anfordern darf der einwilligungsfähige Bewohner oder die einwilligungsfähige Bewohnerin selbst, bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit Bevollmächtigte aus einer Vorsorgevollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuer:innen. In der Praxis ruft häufig die Pflegedienstleitung der Einrichtung in Abstimmung mit Angehörigen unter 030 550 77 870 an. Wichtig ist, dass die anrufende Person die rechtlichen Vertretungsverhältnisse benennen kann.

Ersetzt ein privatärztlicher Hausbesuch den behandelnden Heimarzt?

Nein. Die Hauptversorgung bleibt beim behandelnden Heim- oder Hausarzt. Ein privatärztlicher Hausbesuch ist eine punktuelle Akutkonsultation, die der weiterbehandelnden Struktur einen Befund und – wenn nötig – Therapieempfehlungen übergibt. Wir dokumentieren so, dass der Heimarzt die Behandlung am nächsten Werktag fortsetzen kann.

Wie wird mit Patientenverfügungen umgegangen?

Liegt eine Patientenverfügung vor, ist sie für die Behandlung bindend, soweit sie auf die aktuelle Situation zutrifft. Bei Demenzerkrankungen ist häufig zusätzlich zu klären, ob die Verfügung im einwilligungsfähigen Zustand verfasst wurde und ob sie für die konkrete Situation Aussagen trifft. Wir nehmen uns Zeit, mit Angehörigen oder Bevollmächtigten den mutmaßlichen Willen zu rekonstruieren.

Was kostet der ärztliche Hausbesuch im Pflegeheim?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Visite im Pflegeheim beginnt in der Regel 150–300 €; der Endbetrag hängt von Tageszeit, Anfahrt, Untersuchungsumfang und ggf. zusätzlich erbrachten Leistungen ab. Konkretere Angaben machen wir gern beim Anmeldetelefonat. Privatpatient:innen erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung; gesetzlich Versicherte rechnen als Selbstzahler ab.

Bietet RAB Berlin auch palliative Begleitung?

Wir können eine palliative Akutsituation einschätzen, Symptomkontrolle einleiten und den Kontakt zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Berlin organisieren. Eine kontinuierliche Palliativbegleitung im Sinne einer SAPV-Versorgung ist eine eigenständige Struktur, die bei Bedarf koordiniert werden sollte – wir helfen, die richtigen Schnittstellen zu finden.

Sind die Ärzt:innen mit Demenz vertraut?

Unsere kooperierenden Ärzt:innen verfügen über internistische, allgemeinmedizinische oder geriatrische Erfahrung und sind im Umgang mit kognitiv eingeschränkten Patient:innen geübt. Eine ruhige, klare Kommunikation, das Einbeziehen vertrauter Personen und eine schonende Untersuchungssituation sind Standard.

Weiterführende Themen

Hilfreich für Pflegepersonal und Angehörige sind unsere Beiträge zu Arztterminen, wenn die Praxis geschlossen ist, zur Struktur von Notdienst und Bereitschaft in Berlin sowie zu Kosten und Ablauf eines privatärztlichen Hausbesuchs. Für Angehörige aus dem internationalen Berlin gibt es die englischsprachige Variante nursing-home house call. Eine Übersicht der versorgten Bezirke findet sich auf der Bezirksseite; allgemeine Informationen zu Kosten und Abrechnung sind separat dokumentiert.

Wann sollten Sie uns anrufen?

Wenn in einer Berliner Pflegeeinrichtung eine akute medizinische Situation auftritt, die Hausarztversorgung kurzfristig nicht erreichbar ist und keine lebensbedrohliche Lage vorliegt, sind wir täglich von 6 bis 24 Uhr unter 030 550 77 870 erreichbar; alternativ können Sie einen Termin direkt online anfragen. Für lebensbedrohliche Notfälle ist und bleibt die 112 der einzig richtige Weg.

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