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RAB Arztbesuche

Kosten & GOÄ-Abrechnung

Die Kosten für einen privatärztlichen Hausbesuch von RAB Arztbesuche sind ein nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnetes Honorar, das sich in Berlin je nach Leistung und Tageszeit am Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen bemisst.

Wir rechnen ausschließlich nach der GOÄ ab, transparent, nachvollziehbar und PKV-konform. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen als Selbstzahler typischerweise 150–300 €.

Tobias Reiche

Geprüft von Tobias Reiche

Geschäftsführer - Organisation & Patientenservice

Zuletzt aktualisiert:

Im Detail

Die drei Wege im Vergleich

Privat versichert (inkl. Beihilfe), Reiseversicherung oder Selbstzahler: Die folgende Tabelle zeigt, was nach GOÄ-Abrechnung tatsächlich bei Ihnen bleibt, Eigenanteil, Erstattung und Papierkram pro Versicherungsweg.

Privat versichert

Beihilfe

0 €* Eigenkosten am Ende
  • üblicherweise voll (Beihilfe + Restkosten-PKV inkl.)
  • Nur eine Stelle für Einreichung
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Abgedeckter GOÄ-Satz
2,3-fach, begründet 3,5-fach
Papierkram
gering
Preistransparenz vorab
irrelevant, da erstattet

Gesetzlich versichert

Selbstzahler

150–300 € Eigenkosten am Ende
  • Preisrahmen vorab am Telefon
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Erstattung
GKV erstattet nicht
Abgedeckter GOÄ-Satz
kein Festpreis; Preisrahmen vorab am Telefon
Nur eine Stelle für Einreichung
entfällt
Papierkram
keiner

Reiseversicherung

Touristen & Internationals

0 € Eigenkosten am Ende
  • Reise-/Auslandsvers. meist voll
  • Rechnung an Versicherer
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Abgedeckter GOÄ-Satz
je nach Police, meist bis 2,3-fach
Papierkram
gering
Preistransparenz vorab
irrelevant, da erstattet

* bei voll erstattungsfähigem Tarif; Tarife mit Selbstbehalt: Eigenanteil möglich. Beihilfesatz variiert nach Bundesland und Besoldungsgruppe. Selbstzahler-Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich absetzbar.

Erstattung

So reichen Sie Ihre Rechnung ein

Sie zahlen die GOÄ-Rechnung vor Ort (bar oder Karte) und reichen sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein; der Weg unterscheidet sich je nach Versicherungsart.

Privat versichert (PKV)

Reichen Sie die Originalrechnung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, per App, Kundenportal oder Post. Die Erstattung erfolgt in der Regel binnen 1–3 Wochen, meist zu 100 % des erstattungsfähigen Betrags. Eine Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Beihilfeberechtigte

Rechnung getrennt bei Beihilfestelle und Restkosten-PKV einreichen. Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Beihilfesatz typischerweise 50–80 %, den Rest deckt Ihre private Restkostenversicherung. Auf die Einreichungsfristen Ihrer Beihilfestelle achten.

Reise-/Auslandskrankenversicherung

Touristen und internationale Gäste reichen die GOÄ-Rechnung bei ihrem Reiseversicherer ein. Eine englische Quittung stellen wir auf Wunsch aus. Vorab prüfen, ob die Police ambulante Notfallbehandlung abdeckt.

Gesetzlich versichert (GKV)? Die GKV erstattet privatärztliche Hausbesuche nicht. Bewahren Sie die Rechnung auf, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG kann sie Ihre Steuerlast senken.
Transparente Abrechnung

Wie wird ein Hausbesuch nach GOÄ abgerechnet?

Ein privatärztlicher Hausbesuch wird nicht zum Festpreis, sondern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet: Jede einzelne Leistung hat eine eigene Ziffer mit festem Punktwert (0,0582873 € pro Punkt), der mit einem Steigerungssatz multipliziert wird, im Regelfall dem 2,3-fachen Satz, bei besonderem Aufwand mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Beispielrechnung vom 26.04.2026

Beispielrechnung GOÄ: Neurologische Abklärung, 26.04.2026
GOÄ-Ziffer Leistung Betrag
50 Besuch (privatärztlicher Hausbesuchsdienst Tag/Nacht) 65,28 €
4 Erhebung der Fremdanamnese 29,49 €
7 Vollständige körperliche Untersuchung 21,45 €
800 Eingehende neurologische Untersuchung 26,14 €
602 Oxymetrische Untersuchung 15,95 €
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht 17,43 €
Wegegeld 5–10 km (anteilig, 2 Patienten) 5,11 €
H Zuschlag Samstag, Sonn- oder Feiertag 19,82 €
Gesamtbetrag 200,67 €

Reale, anonymisierte Beispielrechnungen, keine verbindlichen Preiszusagen. Tatsächliche Ziffern, Steigerungssätze und Beträge richten sich nach dem konkreten Leistungsumfang. Der 2,3-fache Satz ist der gebührenrechtliche Regelfall (Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ); darüber (bis zum 3,5-fachen) darf nur mit schriftlicher Begründung abgerechnet werden. Mit „≈“ markierte Summen sind aus den Positionen aufaddiert.

Diese Beispiele liegen zwischen rund 200 € und 350 €. Ein Hausbesuch tagsüber liegt typischerweise bei 150–300 €; mit Zuschlägen abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen (Buchstaben B/C/D der GOÄ) oder aufwändiger Versorgung wie Infusionen oder Palliativkoordination kann er höher ausfallen. Privatversicherte und Reiseversicherte werden voll erstattet (0 € Eigenanteil bei voll erstattungsfähigem Tarif); gesetzlich Versicherte tragen diesen Betrag als Selbstzahler. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon.

FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein privatärztlicher Hausbesuch in Berlin?
Ein privatärztlicher Hausbesuch von RAB Arztbesuche kostet gesetzlich Versicherte als Selbstzahler typischerweise 150–300 €; privat Versicherte und Reiseversicherte zahlen in der Regel 0 € Eigenanteil, da ihre Versicherung den GOÄ-Betrag voll erstattet (bei voll erstattungsfähigem Tarif). Einen Festpreis gibt es nicht, weil nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jede einzelne ärztliche Leistung separat abgerechnet wird. Der Endbetrag hängt von drei Faktoren ab: dem Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Untersuchungen, EKG, Laborabnahme), der Tageszeit und der Anfahrt. Tagsüber an Werktagen wird im Regelfall der 2,3-fache Steigerungssatz angesetzt; abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen kommen feste Zuschläge nach GOÄ hinzu, weshalb solche Besuche höher ausfallen. Bei besonders aufwändigen Untersuchungen ist mit Begründung der 3,5-fache Satz möglich. Auch Beihilfeberechtigte sind über Beihilfe und Restkosten-PKV bei voll erstattungsfähigem Tarif voll abgedeckt. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt, transparent und ohne versteckte Pauschalen.
Übernimmt meine private Krankenversicherung (PKV) die Kosten?
Ja, privat Versicherte bekommen einen ärztlichen Hausbesuch in der Regel vollständig erstattet. Wir rechnen ausschließlich GOÄ-konform ab, sodass Ihre private Krankenversicherung die Rechnung anerkennt: im Regelfall zum 2,3-fachen Satz, bei begründetem Mehraufwand bis zum 3,5-fachen. Bei einem voll erstattungsfähigen Tarif bleibt für Sie typischerweise kein Eigenanteil. Haben Sie einen Tarif mit Selbstbehalt vereinbart, kann ein Teil bei Ihnen verbleiben. Das hängt allein von Ihrer Police ab. Beihilfeberechtigte kombinieren Beihilfe (je nach Bundesland 50–80 %) mit ihrer Restkosten-PKV und sind so ebenfalls voll abgedeckt. Sie zahlen die Rechnung zunächst vor Ort und reichen sie anschließend bei Ihrem Versicherer ein; die Erstattung erfolgt meist innerhalb von 1–3 Wochen. Im Zweifel lohnt vorab ein kurzer Blick in Ihre Versicherungsbedingungen oder ein Anruf bei Ihrem Versicherer.
Was ist die GOÄ und warum gibt es keinen Festpreis?
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist die amtliche, bundesweit verbindliche Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen in Deutschland. Sie ordnet jeder ärztlichen Leistung eine eigene Ziffer mit einer festen Punktzahl zu; ein Punkt entspricht aktuell 0,0582873 €. Deshalb gibt es keinen pauschalen Festpreis: Der Betrag ergibt sich aus der Summe aller tatsächlich erbrachten Einzelleistungen, etwa Besuch (Ziffer 50), Beratung (Ziffer 1), Untersuchung (Ziffern 5–8) oder EKG (Ziffer 651). Auf den Grundbetrag wird ein Steigerungssatz angewendet, der Schwierigkeit und Zeitaufwand abbildet: Der 2,3-fache Satz ist der gebührenrechtliche Regelfall (Schwellenwert nach § 5 Abs. 2 GOÄ), bis zum 3,5-fachen nur mit schriftlicher Begründung. Für technische Leistungen wie Labor gelten niedrigere Höchstsätze. Dieses System macht jede Rechnung nachvollziehbar und erstattungsfähig. Sie sehen genau, welche Leistung wie berechnet wurde.
Wie reiche ich die Rechnung bei meiner Versicherung ein?
Sie zahlen die GOÄ-Rechnung direkt vor Ort (bar oder per Karte) und reichen sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein. Privatversicherte senden die Originalrechnung an ihre PKV, heute meist bequem per App oder Kundenportal, alternativ per Post; die Erstattung dauert in der Regel 1–3 Wochen. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung getrennt bei der Beihilfestelle und bei der privaten Restkostenversicherung ein und beachten dabei die jeweiligen Einreichungsfristen. Touristen und internationale Gäste legen die Rechnung ihrer Reise- oder Auslandskrankenversicherung vor, auf Wunsch stellen wir eine englische Quittung aus. Bewahren Sie in jedem Fall eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Gesetzlich Versicherte können die Rechnung nicht bei der Krankenkasse einreichen, aber als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Bei Fragen zur Rechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung erstattet privatärztliche Hausbesuche nicht. Gesetzlich Versicherte nehmen unseren Dienst als Selbstzahler in Anspruch; das liegt am Sachleistungsprinzip der GKV, das private Wahlleistungen außerhalb des Kassensystems nicht abdeckt. Sie erhalten von uns eine transparente GOÄ-Rechnung, deren voraussichtlichen Preisrahmen (in der Regel 150–300 €) wir Ihnen vorab am Telefon nennen. Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen, bewahren Sie die Rechnung dafür auf. Wer eine kassenärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden sucht, erreicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV unter der bundesweiten Nummer 116117. Bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt immer der Notruf 112. Wir sind kein Notarztdienst, sondern schließen die Lücke zwischen Praxis und Rettungsdienst.
Bin ich als Tourist oder mit Reiseversicherung abgedeckt?
Ja, die meisten Reise- und Auslandskrankenversicherungen übernehmen einen ärztlichen Hausbesuch in Berlin, da es sich um eine ambulante Notfall- bzw. Akutbehandlung handelt. Touristen, Geschäftsreisende und Expatriates sind bei uns ausdrücklich willkommen. Sie erhalten eine GOÄ-Rechnung, die von internationalen Versicherern anerkannt wird; auf Wunsch stellen wir eine englische Quittung zur Einreichung aus. Bezahlt wird vor Ort per Karte oder bar, anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein. Wir empfehlen, vorab kurz zu prüfen, ob Ihre Police ambulante Behandlung im Ausland abdeckt und ob eine Vorab-Genehmigung nötig ist, die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Reiseland. Unsere Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch (und je nach Einsatz weitere Sprachen), sodass die Verständigung auch für internationale Gäste reibungslos ist.
Was kostet ein Hausbesuch nachts oder am Wochenende?
Ein Hausbesuch abends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen kostet mehr als tagsüber an Werktagen, weil die GOÄ für diese Zeiten feste Zuschläge vorsieht. Geregelt sind sie über die Buchstaben-Zuschläge: B für 20–22 Uhr und 6–8 Uhr, C für die Nacht von 22–6 Uhr sowie D für Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Diese Beträge sind gesetzlich fixiert und werden nicht mit dem Steigerungssatz multipliziert. Sie kommen als Pauschale zum GOÄ-Honorar hinzu. In der Praxis liegt ein Hausbesuch zu diesen Zeiten daher typischerweise bei 150–300 €. Wir betreuen Sie täglich von 6 bis 24 Uhr, an 365 Tagen im Jahr, der Aufpreis gegenüber einem Werktagsbesuch am Tag ist überschaubar und für Privatversicherte in der Regel ohnehin voll erstattungsfähig. Den voraussichtlichen Preisrahmen für Ihren konkreten Termin nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt.
Wie funktioniert die Beihilfe bei einem Privatarzt-Hausbesuch?
Beihilfeberechtigte sind bei einem privatärztlichen Hausbesuch in der Regel voll abgedeckt, weil sie die Beihilfe (je nach Bundesland 50–80 %) mit ihrer privaten Restkostenversicherung kombinieren. Die Beihilfe ist die Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamtinnen, Beamte, Richter:innen und Versorgungsempfänger:innen; sie übernimmt einen festen Prozentsatz der erstattungsfähigen GOÄ-Kosten, den verbleibenden Anteil deckt die Restkosten-PKV. Sie zahlen die GOÄ-Rechnung zunächst vor Ort und reichen sie anschließend getrennt ein: ein Exemplar bei Ihrer Beihilfestelle, eines bei der privaten Restkostenversicherung. Beide erstatten den auf sie entfallenden Anteil, sodass für Sie typischerweise kein Eigenanteil verbleibt. Achten Sie auf die jeweiligen Einreichungsfristen, bei der Beihilfe gelten je nach Bundesland häufig Fristen von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Wir rechnen ausschließlich GOÄ-konform ab (Regelsatz 2,3-fach, mit Begründung bis 3,5-fach), damit sowohl die Beihilfestelle als auch Ihre PKV die Rechnung anerkennen.
Was ist eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS)?
Eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist ein spezialisierter Dienstleister, der die GOÄ-Abrechnung im Auftrag des Arztes erstellt, versendet und das Zahlungsmanagement übernimmt. Für Sie als Patient ändert das nichts an der Höhe oder der Rechtsgrundlage Ihrer Rechnung: Sie bleibt vollständig GOÄ-konform und damit bei Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Ihrer Reiseversicherung erstattungsfähig. Der einzige sichtbare Unterschied ist der Absender, auf dem Briefkopf oder als Zahlungsempfänger kann statt der Praxis der Name der Verrechnungsstelle stehen. Viele Praxen und Hausbesuchsdienste nutzen eine PVS, um Verwaltung und Forderungsmanagement auszulagern; die ärztliche Leistung und die berechneten GOÄ-Ziffern (etwa Besuch nach Ziffer 50 oder Beratung nach Ziffer 1) bleiben identisch. Falls Sie eine Rechnung von einer Verrechnungsstelle erhalten, reichen Sie sie unverändert bei Ihrem Kostenträger ein. Bei Fragen zur Rechnung oder zum Absender helfen wir Ihnen jederzeit weiter.
Darf ich als gesetzlich Versicherter überhaupt einen Privatarzt rufen?
Ja, jede Person in Deutschland darf einen Privatarzt als Selbstzahler in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert ist. Der Versichertenstatus schränkt nur die Erstattung ein, nicht den Zugang: Gesetzlich Versicherte können einen privatärztlichen Hausbesuch von RAB Arztbesuche jederzeit buchen, tragen die nach GOÄ abgerechneten Kosten (in der Regel ab 150 €) jedoch selbst, da die gesetzliche Krankenkasse private Wahlleistungen nicht erstattet. Den voraussichtlichen Preisrahmen nennen wir Ihnen vorab am Telefon, bevor ein Arzt losfährt. Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend machen, bewahren Sie die Rechnung dafür auf. Wer eine kassenärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden sucht, erreicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117; bei lebensbedrohlichen Notfällen gilt immer der Notruf 112. Wir schließen die Lücke zwischen Hausarztpraxis und Rettungsdienst, mit einem approbierten Arzt zu Hause, täglich von 6 bis 24 Uhr.

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